Planfeststellungsverfahren: Scharfes Instrument für Ausbau der B 472 / 22.09.2021

Das Straßenbauamt Rosenheim sieht seit vielen Jahren eine Notwendigkeit zum Ausbau der B 472 zwischen der Glückaufstraße und dem östlich gelegenen Ortseingang von Waakirchen. Laut den Planungen der Behörde soll dieses bauliche Vorhaben bis 2023 verwirklicht werden. Im Zuge dessen sind die Einwände unseres Gemeinderatsmitglieds Carsten Brockmann in jeder Hinsicht nachvollziehbar.

In dem unten angeführten Link zu einem Artikel der Tegernseer Zeitung ist zu lesen, dass die Straßenbaubehörde bereits seit den 1970iger Jahren in Planungen ist, um diesen Abschnitt zu ertüchtigen. Vielleicht wollte man dort zunächst abwarten, wie sich die Gemeinde zu einer Ortsumfahrung positioniert, um eben die von Herrn Brockmann angeführte Steuerverschwendung zu verhindern. Denn es macht wohl kaum Sinn, hier für viel Geld einige 100 Meter Straße zu verbreitern, um diese nach Fertigstellung wenig später wieder zu entfernen…

Obwohl sich die Gemeinde Waakirchen ursprünglich für die Planungen einer Ortsumfahrung ausgesprochen hatte und der Bund diese Planungen mit Steuergelder fördern würde, fehlt es an Entschlusskraft seitens der Kommune in diese Richtung. Seit über 40 Jahren wartet das Straßenbauamt in Rosenheim auf eine positive Entscheidung der Waakirchner Kommunalpolitik – bisher leider vergebens…

Die Folge ist nun die in dem nachstehenden Artikel angeführte Konsequenz – auch wenn diese vielleicht zu Lasten des Steuerzahlers gehen wird…

https://www.merkur.de/lokales/region-tegernsee/waakirchen-ort84106/scharfes-instrument-fuer-ausbau-der-472-90997866.html

You may also like...

Schreibe einen Kommentar