Nach Bürgerentscheid zu Umgehungsstraßen: Neuer Vorstoß – 04.07.2023

Nachdem vor einigen Monaten durch einen Bürgerentscheid in Holzkirchen die vorgeschlagenen Trassen abgelehnt wurden, wagte ein Mitglied des dortigen Gemeinderats einen erneuten Vorstoß und fragte beim Bundesverkehrsminister Wissing nach. Das Mitglied des kommunalen Gremiums in Holzkirchen wollte wissen, ob eine Einstellung der Planungen für eine Ortsumfahrung von Holzkirchen durch das Staatliche Bauamt möglich sei, wo doch die Ortsumfahrung von Holzkirchen im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 enthalten ist.

Der Minister stellte in seinem Antwortschreiben klar, dass Bürgerentscheide für den Bund als Straßenbaulastträger nicht verbindlich sind. Da die Ortsumfahrung von Holzkirchen im vordringlichen Bedarf des BVWPl 2030 enthalten ist, werde damit die Möglichkeit eingeräumt, eine Umfahrung des Marktes Holzkirchen zu verwirklichen.

 

  „Die Entscheidung des Bundesgesetzgebers kann durch kommunale oder

regionale Bürgerentscheide nicht infrage gestellt werden.“

 

Sinn und Zweck des Bundesverkehrswegeplans sei es, überregionale Belange zu verfolgen! Das wiederum könnte für die durch Waakirchen verlaufene B 472, welche ebenfalls in den vordringlichen Bedarf des BVWPl 2030 aufgenommen wurde, bedeuten, dass der Bund seine als dringend notwendig erachteten Interessen, in der Gestalt einer Umfahrung, durchsetzen könnte – dann würde wohl die von der BI befürchtete „Billiglösung“, die niemand möchte, umgesetzt werden…

https://www.merkur.de/lokales/region-holzkirchen/holzkirchen-ort28831/umgehungsstrassen-erneuter-vorstoss-92379707.html

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